Leben in der Gemeinde Röthis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von motorisch bzw. elektrisch betriebenen Rasenmähern und Rasentrimmern in den im Plan bezeichneten Flächen im Gemeindegebiet von Röthis
erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 7 bis 12 Uhr
- 13 bis 20 Uhr
verboten:
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Benützung von motorisch bzw. elektrisch betriebenen Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten wie beispielweise Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren, Laubbläsern und Hochdruckreinigern in den im Plan bezeichneten Flächen im Gemeindegebiet von Röthis
erlaubt:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 7 bis 12 Uhr
- 13 bis 20 Uhr
verboten:
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen)
Autowaschen
Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.
Hundehaltung
Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten:
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden.
Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Verordnung der Gemeinde:
Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf Rad- und Wanderwege, auf alle landwirtschaftlichen Wege, alle Wälder auf dem Gemeindegebiet Röthis die im beiligenden Lageplan, der einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung darstellt, ersichtlich gemacht werden.
Hunde frei laufen zu lassen ist verboten. Demzufolge sind Hunde so an der Leine zu führen, dass sie Wald-, Rasen und Pflanzflächen nicht betreten und verunreinigen können. In den vorerwähnten Bereichen sind Verunreinigungen durch Hundekot von dem Besitzer oder Verwahrer von Hunden unverzüglich zu entfernen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden.
Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg:
-
Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
-
Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen
Hundekot
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack
Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
ASZ Vorderland
Industriestraße 1
6832 Sulz
Telefon: +43 5522 304-1891
Öffnungszeiten:
- Montag und Donnerstag
- 8 bis 12 Uhr
- 13 bis 17 Uhr
- Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- 13 bis 18 Uhr
- Samstag
- 8 bis 12 Uhr
- Dienstag, Mittwoch sowie an Sonn- & Feiertage geschlossen
Weitere Informationen zum ASZ Vorderland finden sich auch online.
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeinde Röthis
Schlößlestraße 31
6832 Röthis
Telefon: +43 5522 45325 0
E-Mail: gemeinde@roethis.at
Öffnungszeiten:
- Montag bis Donnerstag
- 7:30 bis 11:30 Uhr
- sowie jeden Montag
- 16 bis 18 Uhr
Website der Gemeinde Röthis
Statistische Daten der Gemeinde
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Die zuständige Gemeinde|
- oesterreich.gv.at-Redaktion
