Abgaben und Gebühren

Diverse Abgaben

Aufschließungsabgabe
Betrag: € 480,00 Einheitssatz

Über die Berechnung der Aufschließungsabgabe erhalten Sie Auskünfte am Gemeindeamt.

Gebrauchsabgabe
Betrag: € lt. Gebrauchsabgabengesetz

Form und Höhe richten sich nach dem NÖ Gebrauchsabgabengesetz

Nächtigungstaxe
Betrag: € 1,10 pro Person und Nächtigung

Stellplatz-Ausgleichsabgabe
Betrag: € 450,00 derzeit

50 % vom zehnfachen des jeweils geltenden Einheitssatzes für die Aufschließungsabgabe

Hundeabgabe

Hunde (mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde gem. §§ 2 u. 3 NÖ Hundehaltegesetz)
Betrag: € 180,00 jährlich pro Hund

Hunde (übrige)
Betrag: € 40,00 jährlich pro Hund

Nutzhunde
Betrag: € 6,54 jährlich pro Hund

Kanalbenützungsgebühr

Schmutzwasser
Betrag: 2,65 Einheitssatz zuzüglich 10 % Mwst.

Kanaleinmündungsabgabe

Regenwasser
Betrag: 6,20 Einheitssatz zuzüglich 10 % Mwst.

Schmutzwasser
Betrag: 10,20 Einheitssatz zuzüglich 10 % Mwst.

Wasserbezugsgebühr

Bereitstellungsgebühr
Betrag: € 22,00 pro m³/h zuzüglich 10 % Mwst.

Grundgebühr Betriebe
Betrag: € 1,30 bis 2.000 m³, für jeden weiteren m³ € 0,95, zuzüglich 10 % Mwst.

Grundgebühr Haushalt
Betrag: € 1,30 pro m³ zuzüglich 10 % Mwst.

Wasseranschlussabgabe
Betrag: 6,00 Einheitssatz zuzüglich 10 % Mwst.

Interessentenbeiträge

Interessentenbeitrag: Personengesellschaften, juristische und physische Personen
Betrag: € lt. gesetzlicher Bestimmungen

Die Gemeinde erhebt gem. NÖ Tourismusgesetz von physischen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften die im Gemeindegebiet Tätigkeit ausüben, durch die sie aus dem Tourismus mittelbar oder unmittelbar einen Nutzen ziehen, Interessentenbeiträge.

Interessentenbeitrag: Privatzimmervermieter 1 % des Jahresumsatzes
Betrag: € 110 höchstens

Steuern

Grundsteuer
Betrag: 500 % des Steuermessbetrages

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke), Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke)
Einhebung durch den Gemeindedienstleistungsverband (gda)

Kommunalsteuer
Betrag: 3% der Bemessungsgrundlage

Einhebung durch den Gemeindedienstleistungsverband (gda)