Amtssignatur
Was ist die Amtssignatur?
Die Amtssignatur ist die Signatur (=Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
 Wie sieht eine Amtssignatur aus?
Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:
Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)
Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindliche Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.
Die Gemeinde fasst deshalb die Merkmale der Amtssignatur in einem Signaturblock zusammen, der beispielhaft folgendermaßen aussieht:
Die Marktgemeinde Ybbsitz verwendet folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.
Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?
Um
 dem Bürger bzw. der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben, um die
 Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur leicht 
überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und 
Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. 
Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:
www.signaturpruefung.gv.at
Wenn
 Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehenen elektronischen 
Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen Sie diese 
Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu prüfende Dokument 
hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine gültige 
Amtssignatur handelt.
Wie kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung überprüfen?
Damit
 die Gemeinde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um 
eine Erledigung der Gemeinde handelt, müssen Sie den vollständigen 
Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies kann auf folgende Arten 
erfolgen:
- Persönlich
- Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
- Per Fax
- Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)
