Wohnungen/Baugründe
Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt bei Herrn Bgm. Gerhard Lueger (07443/86601-17).
Seit dem 1.12.2012 ist die Angabe der Energieausweisdaten nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) sowohl gewerblich wie auch privat verpflichtend.
Für das unvollständige Ausfüllen der Felder übernimmt die Gemeinde keine Verantwortung.