Förderungen
Diverse Förderungen
Essen auf Rädern Betrag: ca. 1/5 des Aufwandes (ca. 10 % Land) |
Geburt Betrag: € 100,00 - Ybbsitzer Geschenkmünzen und Gutscheine |
Jubiläen Betrag: zwischen € 70,00 und € 140,00 - Ybbsitzer Geschenkmünzen |
Kindergartentransport Betrag: 50 % der Transportkosten |
Musikschule Betrag: € ca. 1/3 des Aufwandes (1/3 Land, 1/3 Eltern) |
Landwirtschaft
Güterwegbau über Abt. Güterwege Betrag: höchstens 25 % der Baukosten |
Güterwegerhaltung über Abt. Güterwege Betrag: 40 % der Baukosten |
Schneeräumung Betrag: € 0,13/€ 0,27/€ 0,40 und Aufschläge Die Einheitssätze für die Schneeräumung im ländlichen Raum sind pro Laufmeter und Abschnitt wie folgt festgelegt: Tallagen € 0,13 pro Laufmeter Abschnitt II – Mittellagen € 0,27 pro Laufmeter Abschnitt III – Berglagen € 0,40 pro Laufmeter Für Schulbusstrecken gibt es einen Aufschlag von € 0,25 pro Laufmeter. Für Durchzugsstraßen gibt es einen Aufschlag von € 0,18 pro Laufmeter. Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2011 (ab Wintersaison 2010/2011) in Kraft. |
Tierzuchtförderung Betrag: 11,00 pro künstl. Besamung, € 5,00 pro künstl. Eigenstandsbesamung Ankaufsbeitrag für Zuchtstier oder Widder lt. gesetzlicher Regelung |
Wildbachverbauung: Ufersanierungen Betrag: Zuschuss von 50 % des Interessentenbeitrages für Ufersanierungen |
Wirtschaft
Außerordentliche Wirtschaftsförderung Betrag: 25 %-ige Ermäßigung der Aufschließungsabgabe Alle Förderungswerber erhalten auf Antrag eine 25 %-ige Ermäßigung der Aufschließungsabgabe, welche aus Anlass der Erklärung eines Grundstückes zum Bauplatz oder der erstmaligen Errichtung eines Betriebsgebäudes vorzuschreiben ist. Auch für eine etwaige Ergänzungsabgabe gibt es diese Ermäßigung, wenn gleichzeitig eine weitere Verbauung vorgenommen wird. |
Wirtschaftsförderung Betrag: 5 % bzw. 6 % Zuschuss f. max. € 40.000 Investition Förderrichtlinien sind am Gemeindeamt erhältlich. Die Marktgemeinde Ybbsitz fördert Betriebsgründungen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Ausbau, die Modernisierung, die Renovierung oder Verbesserung von Gewerbe-, Handels-, Industrie- und Tourismusbetrieben. Die Förderung erfolgt durch a) Investitionszuschüsse b) Arbeitsplatzprämie (Bemessung Kommunalsteuer) und c) Ermäßigung der Aufschließungsabgabe. |
Wohnbau
Außerordentliche Wohnbauförderung Betrag: 25 %-ige Ermäßigung der Aufschließungsabgabe Alle Bauwerber erhalten auf Antrag eine 25%-ige Ermäßigung der Aufschließungsabgabe, welche aus Anlass der Erklärung eines Grundstückes zum Bauplatz oder der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes vorzuschreiben ist. Alle Bauwerber erhalten auf Antrag eine 25 %-ige Ermäßigung der Standortabgabe, welche aus Anlass des Baubewilligungsbescheides für die Wiedererrichtung eines erhaltenswerten Gebäudes oder Gebäudeteils, sowie für die Erweiterung eines erhaltenswerten Wohngebäudes, wenn damit die Bruttogeschoßfläche insgesamt 170 m² übersteigt vorzuschreiben ist. Auch für eine etwaige Ergänzungsabgabe gibt es diese Ermäßigung, wenn gleichzeitig eine weitere Wohneinheit geschaffen wird. Bei erstmaliger Vorschreibung der Aufschließungsabgabe hat der Bauwerber innerhalb von 5 Jahren ab Baubeginn (das ist spätestens 2 Jahre nach Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides) den Rohbau herzustellen, ansonsten ist dieser Ermäßigungsbetrag sofort zurückzuzahlen. |