Förderungen

Diverse Förderungen

Essen auf Rädern
Betrag: ca. 1/5 des Aufwandes (ca. 10 % Land)

Geburt
Betrag: € 100,00 - Ybbsitzer Geschenkmünzen und Gutscheine

Jubiläen
Betrag: zwischen € 70,00 und € 140,00 - Ybbsitzer Geschenkmünzen

Kindergartentransport
Betrag: ca. 50 % der Transportkosten

Musikschule
Betrag: € ca. 1/3 des Aufwandes (1/3 Land, 1/3 Eltern)

Landwirtschaft

Güterwegbau über Abt. Güterwege
Betrag: höchstens 25 % der Baukosten

Güterwegerhaltung über Abt. Güterwege
Betrag: 40 % der Baukosten

Schneeräumung
Betrag: € 0,13/ 0,30/ 0,45 und Aufschläge

Die Einheitssätze für die Schneeräumung im ländlichen Raum sind pro Laufmeter und Abschnitt wie folgt festgelegt:
Tallagen € 0,13 pro Laufmeter
Abschnitt II – Mittellagen € 0,30 pro Laufmeter
Abschnitt III – Berglagen € 0,45 pro Laufmeter
Für Schulbusstrecken gibt es einen Aufschlag von € 0,28 pro Laufmeter. Für Durchzugsstraßen gibt es einen Aufschlag von € 0,20 pro Laufmeter.



Diese Richtlinien treten ab Wintersaison 2021/2022 in Kraft.

Tierzuchtförderung
Betrag: 12,00 pro künstl. Besamung, € 5,50 pro künstl. Eigenstandsbesamung

Ankaufsbeitrag für Zuchtstier oder Widder lt. gesetzlicher Regelung

Wildbachverbauung: Ufersanierungen
Betrag: Zuschuss von 50 % des Interessentenbeitrages für Ufersanierungen

Wirtschaft

Außerordentliche Wirtschaftsförderung
Betrag: 25 %-ige Ermäßigung der Aufschließungsabgabe

Alle Förderungswerber erhalten auf Antrag eine 25 %-ige Ermäßigung der Aufschließungsabgabe, welche aus Anlass der Erklärung eines Grundstückes zum Bauplatz oder der erstmaligen Errichtung eines Betriebsgebäudes vorzuschreiben ist. Auch für eine etwaige Ergänzungsabgabe gibt es diese Ermäßigung, wenn gleichzeitig eine weitere Verbauung vorgenommen wird.

Wirtschaftsförderung
Betrag: 5 % bzw. 6 % Zuschuss f. max. € 40.000 Investition

Förderrichtlinien sind am Gemeindeamt erhältlich.

Die Marktgemeinde Ybbsitz fördert Betriebsgründungen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Ausbau, die Modernisierung, die Renovierung oder Verbesserung von Gewerbe-, Handels-, Industrie- und Tourismusbetrieben. Die Förderung erfolgt durch
a) Investitionszuschüsse
b) Arbeitsplatzprämie (Bemessung Kommunalsteuer) und
c) Ermäßigung der Aufschließungsabgabe.



Wohnbau

Außerordentliche Wohnbauförderung
Betrag: 25 %-ige Ermäßigung der Aufschließungsabgabe

Alle Bauwerber erhalten auf Antrag eine 25%-ige Ermäßigung der Aufschließungsabgabe, welche aus Anlass der Erklärung eines Grundstückes zum Bauplatz oder der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes vorzuschreiben ist.
Alle Bauwerber erhalten auf Antrag eine 25 %-ige Ermäßigung der Standortabgabe, welche aus Anlass des Baubewilligungsbescheides für die Wiedererrichtung eines erhaltenswerten Gebäudes oder Gebäudeteils, sowie für die Erweiterung eines erhaltenswerten Wohngebäudes, wenn damit die Bruttogeschoßfläche insgesamt 170 m² übersteigt vorzuschreiben ist.
Auch für eine etwaige Ergänzungsabgabe gibt es diese Ermäßigung, wenn gleichzeitig eine weitere Wohneinheit geschaffen wird.
Bei erstmaliger Vorschreibung der Aufschließungsabgabe hat der Bauwerber innerhalb von 5 Jahren ab Baubeginn (das ist spätestens 2 Jahre nach Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides) den Rohbau herzustellen, ansonsten ist dieser Ermäßigungsbetrag sofort zurückzuzahlen.