Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
 - Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
 - Es sind keine Gebühren zu entrichten.
 - Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
 - Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
 - Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
 
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Last update: 01.07.2025
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