SILVERKNALLER
Sicher in das neue Jahr!
Mit den bevorstehenden Feierlichkeiten zum Jahreswechsel rückt das Thema Sicherheit im Umgang mit Pyrotechnik in den Fokus.
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten.
Innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern grundsätzlich immer verboten, auch außerhalb des Ortsgebietes.
Nur wenn es sich um Feuerwerkskörper/Silvesterknaller handelt, die keinen Lärm erzeugen, kann die für die betreffende Einrichtung verantwortliche Person ihre Zustimmung erteilen, sofern keine Gefahr für Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder die öffentliche Sicherheit entsteht.
Bei und in unmittelbarer Nähe von Sportveranstaltungen sind Besitz und Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern verboten, es sei denn, die Veranstalterin/der Veranstalter verfügt über eine besondere Besitz- und Verwendungsbewilligung.
Ebenfalls grundsätzlich verboten ist die Verwendung von Silvesterknallern/Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe zu größeren Menschenansammlungen, egal ob innerhalb oder außerhalb des Ortsgebiets.
Feuerwerkskörper/Silvesterknaller der Kategorien F1 (z.B. Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen etc.) und F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) dürfen nur einzeln und voneinander getrennt angezündet werden.
Die Verwendung in der Nähe von Tankstellen und anderen leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten ist verboten.
Tiere leiden besonders unter lautem Feuerwerk!
Anbei finden Sie Tipps für Hundebesitzer des NÖ Zivilschutzes
Fotos Fotoklub Ybbsitz:
Foto 1: Waldtraud Schoder
Foto 2: Helmut Higatsberger
