Die Nationalratswahl 2024 findet am Sonntag, den 29. September 2024 statt. Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Wählen darf nur, wer am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz eingetragen ist.

Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihren Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.

Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte, die Sie bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Ausstellung und der Versand von Wahlkarten erfolgen ab Anfang September.

Verwenden Sie bitte für die Wahlkartenanträge die Amtlichen Wahlinformation, diese wird Ihnen im August zugestellt. Sie erleichtern uns wesentlich die Arbeit!
Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 29. September 2024 ins Wahllokal mit.

Wahlkarte:
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.
dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Persönlich in der Gemeinde,
- schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
- oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 25. September 2024 bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragstellung ist bis Freitag, den 27. September 2024, 12.00 Uhr möglich.

Die Einteilung der Wahlsprengel in Ybbsitz wird analog zur Einteilung bei der im Juni stattgefundenen Europawahl sein.
eder Wahlberechtigte erhält in den Wochen davor wieder eine Amtliche Wahlinformation zugestellt, der die Sprengelzuteilung und das Wahllokal wieder entnommen werden kann.

Wahlsprengel und Wahlzeit:
Wahlzeit in allen fünf Sprengeln: 8.00 – 14.00 Uhr



Sprengel 1: (Ybbsitz-Markt 1): Gasthof „Zum Goldenen Hirschen“, Markt 9
Am Kreuzstöckl, Am Sonnenhang, Binderweg, Brunnengasse, Dr. Meyer-Weg, Eisenstraße, Fürnschliefgraben, Grestner Straße, Hammerschmiedstraße, Im Tredlhof, In der Noth, Kilian-Heumader-Straße, Kirchwegstraße, Markt, Prochenbergstraße, Robert-Weißenhofer-Gasse, Schulgasse, Unter der Leithen, Wagnergraben, Wichmannstraße

Sprengel 2: (Ybbsitz – Markt 2): Haus des Lebens, Caritas, Unter der Leithen 1
Alte Poststraße, Am Bichl, Am Flöz, Am Gries, Am Stiftungswald, Am Wöhr, Bergstraße, Birkenfeld, Feldgasse, Galgenfeld, Grindlweg, Höhenstraße, Jakob-Kupfer-Straße, Maisbergstraße, Neue Straße, Oberer Gurhof, Schwemmau, Uferweg, Unterer Gurhof, Unterm Hag, Unterm Wald, Waidhofner Straße

Sprengel 3: Haus der Begegnung, Markt 13
Haselgraben, Hubberg, Prochenberg, Klein- u. Großprolling

Sprengel 4: Haus FeRRUM, Markt 24
Ederlehen, Knieberg, Maisberg, Schütt, Schwarzenberg, Steinmühl

Sprengel 5: GH Krumpmühle, Schwarzois 4
Schwarzois u. Zogelsgraben