Immobiliensuche
Seit dem 1.12.2012 ist die Angabe der Energieausweisdaten nach dem
Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) sowohl gewerblich wie auch privat
verpflichtend. Für das unvollständige Ausfüllen der Felder übernimmt die
Gemeinde keine Verantwortung.