Einsichtnahme bei Notaren

Notarinnen/Notare können in der Funktion als Gerichtskommissärinnen/Gerichtskommissäre Einsicht in das Grundbuch gewähren, Grundbuchsauszüge herstellen und auch beglaubigen. Für diese Leistung haben Notarinnen/Notare Anspruch auf die gleichen Gebühren, die auch von Gerichten für Grundbuchsauszüge erhoben werden.

Weiterführende Links

Notarsuche (→ ÖNK)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz