Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Klagebeantwortung

Die Klagebeantwortung ist das Gegenstück zur Klage. In Verfahren vor einem Landesgericht wird – sofern nicht in einem Mahnverfahren ein bedingter Zahlungsbefehl erlassen wird – die beklagte Partei zur Klagebeantwortung aufgefordert.

Achtung:

Im erstinstanzlichen Verfahren am Bezirksgericht ist keine Klagebeantwortung vorgesehen. Mit der Klageschrift wird der beklagten Partei gleichzeitig die Ladung zur Verhandlung zugestellt. Allerdings kann das Gericht denjenigen Parteien, die anwaltlich vertreten werden, auftragen, sich schriftlich zu äußern.

Die Frist für die Beantwortung der Klage beginnt mit dem Tag der Zustellung der Klageschrift an die beklagte Partei (RSb-Brief) bzw. bei Hinterlegung mit dem Beginn der Abholfrist bei der Post und beträgt vier Wochen.

Die Klagebeantwortung muss ein Begehren sowie alle dafür erforderlichen Anträge und Einwände (z.B. Rüge der Unzuständigkeit des Gerichts) gegen die Klage enthalten.

Ich werde geklagt

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
Letzte Aktualisierung: 20.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion