Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Klagebeantwortung
Die Klagebeantwortung ist das Gegenstück zur Klage. In Verfahren vor einem Landesgericht wird – sofern nicht in einem Mahnverfahren ein bedingter Zahlungsbefehl erlassen wird – die beklagte Partei zur Klagebeantwortung aufgefordert.
Im erstinstanzlichen Verfahren am Bezirksgericht ist keine Klagebeantwortung vorgesehen. Mit der Klageschrift wird der beklagten Partei gleichzeitig die Ladung zur Verhandlung zugestellt. Allerdings kann das Gericht denjenigen Parteien, die anwaltlich vertreten werden, auftragen, sich schriftlich zu äußern.
Die Frist für die Beantwortung der Klage beginnt mit dem Tag der Zustellung der Klageschrift an die beklagte Partei (RSb-Brief) bzw. bei Hinterlegung mit dem Beginn der Abholfrist bei der Post und beträgt vier Wochen.
Die Klagebeantwortung muss ein Begehren sowie alle dafür erforderlichen Anträge und Einwände (z.B. Rüge der Unzuständigkeit des Gerichts) gegen die Klage enthalten.