Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Adressänderung: Finanzamt
Um bei der Finanzverwaltung Ihre aktuelle Adresse bekannt zu geben, genügt es – wie gesetzlich vorgeschrieben – Ihre Adresse beim Zentralen Melderegister zu melden. Die Daten werden von dort der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt und in FinanzOnline aktualisiert. Sollte trotz korrekter Erfassung im Melderegister Ihre Wohn-/Zustelladresse abweichen, kann ein formloses Anbringen mit dem Ersuchen um Prüfung und Berichtigung mittels FinanzOnline eingebracht werden.
Achtung
Wenn Sie eine Beihilfe vom Finanzamt (z.B. Familienbeihilfe) beziehen und nicht FinanzOnline verwenden, sollten Sie Ihren Umzug unmittelbar auch Ihrem Finanzamt melden. Ansonsten reicht es, wenn Sie die neue Adresse im Zuge der nächsten Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben. Es ist dennoch ratsam, die neue Wohnadresse dem Finanzamt zu melden, da nur der Hauptwohnsitz automatisch vom Zentralen Melderegister übernommen wird, und davon abweichende Adressen gespeichert sein können.
Wenn Sie selbstständig beschäftigt sind, müssen Sie eine Adressänderung innerhalb eines Monats unter Angabe Ihrer Steuernummer bei Ihrem Finanzamt melden, wenn dies nicht bereits durch das Zentrale Melderegister erfolgt ist.
Um etwaige Verzögerungen durch Unzustellbarkeit von Bescheiden zu vermeiden, ist es aber ratsam, die Adressdaten beim Finanzamt immer aktuell zu halten.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen