Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Vermögen im Ausland

War die verstorbene Person österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger und hatte sie ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, sind die österreichischen Gerichte für im Ausland befindliches bewegliches Vermögen zuständig. Wenn die verstorbene Person im Inland gelebt hat, ist inländische Gerichtsbarkeit auch für im Ausland befindliches bewegliches und unbewegliches Vermögen gegeben, sofern die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) Anwendung findet.

Grundsätzlich liegt keine inländische Gerichtsbarkeit vor, wenn der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen im Ausland war.

Sollten ausländische Liegenschaften vorhanden sein, fragen Sie bei der Errichtung der Todesfallaufnahme die Notarin/den Notar (ÖNK), welche weiteren Schritte in diesem Fall zu setzen sind.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer