Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Rechtsbelehrung

Sinnverwandte Begriffe: Manuduktionspflicht, Rechtsmittelbelehrung

In der Rechtsbelehrung wird eingehend erklärt, welche Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall (z.B. Strafurteil, Einberufungsbefehl, Strafverfügung) zur Verfügung stehen.

Unter Manuduktionspflicht versteht man die Verpflichtung zur Erteilung einer mündlichen Rechtsbelehrung durch bestimmte Berufsgruppen (z.B. Richterinnen/Richter, Notarinnen/Notare) für unvertretene oder nicht qualifizierte Personen.

Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion