Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Internationaler Führerschein (zwischenstaatlicher Führerschein)

Allgemeine Informationen

Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein zum Lenken von Kraftfahrzeugen außerhalb des EWR. Einige Staaten sowie Leihwagenfirmen verlangen das Mitführen des internationalen Führerscheins. Dieser enthält alle Daten eines normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.

Achtung:

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Voraussetzungen

Voraussetzung zur Erlangung des internationalen Führerscheins ist ein gültiger nationaler Führerschein.

Fristen

Der internationale Führerschein gilt – allerdings nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein – ein Jahr.

Zuständige Stelle

Die zur Ausstellung berechtigten Automobilklubs:  → ARBÖ, → ÖAMTC, → VCÖ

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Die Ausstellung des internationalen Führerscheins ist kostenpflichtig. Bitte erkundigen Sie sich bei den zur Ausstellung berechtigten Automobilklubs. Für Mitglieder der Automobilklubs ist die Ausstellung kostengünstiger.

Zusätzliche Informationen

In bestimmten Ländern genügt es, den Original-Führerschein in eine internationale Sprache (Englisch)  übersetzen zu lassen. Die Gültigkeit dieser Übersetzungen ist allerdings wieder an das Mitführen des Führerscheins gebunden. Das bedeutet, dass der österreichische Führerschein auf jeden Fall im Ausland mitgenommen werden muss. Davon ausgenommen sind nur wenige Staaten, die weder einen nationalen noch einen internationalen Führerschein, sondern ausschließlich einheimische Landesdokumente akzeptieren, die dort aber leicht erhältlich sind. Generell ist es aber empfehlenswert, sich in Zweifelsfällen vor Urlaubsantritt bei den Automobilklubs und/oder bei der jeweiligen Botschaft über die Führerscheinanerkennung zu informieren.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

 § 33 Führerscheingesetz (FSG) 

Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur