Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Schonende Vernehmung

Diese Form der Vernehmung im Strafverfahren dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Die schonende Vernehmung kann unter bestimmten Voraussetzungen sowohl im Rahmen einer kontradiktorischen Vernehmung als auch in der Hauptverhandlung durchgeführt werden.

Die Zeugin/der Zeuge soll mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

Schutz von Zeugen im Strafverfahren

Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion