Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Haftbedingungen in der Untersuchungshaft
Nachstehend findet sich eine Zusammenfassung der Haftbedingungen für Untersuchungshäftlinge.
Untersuchungshäftlinge
- werden nicht gemeinsam mit Untersuchungshäftlingen untergebracht, die an derselben Straftat beteiligt waren,
- sollen nicht mit anderen Untersuchungshäftlingen gemeinsam untergebracht werden, wenn sie nicht oder nur wegen geringfügiger strafbarer Handlungen vorbestraft sind,
- können einzeln untergebracht werden,
- dürfen eigene Kleidung und Unterwäsche tragen,
- dürfen die eigenen Gegenstände nutzen, die ihnen bei der Aufnahme überlassen wurden,
- dürfen über das Hausgeld verfügen,
- dürfen Nahrungs- und Genussmittel nach den Regeln des Strafvollzugs beziehen,
- dürfen sich selbst beschäftigen und sind nicht zur Arbeit verpflichtet (falls sie jedoch unter den für die Strafgefangenen geltenden Bedingungen arbeiten möchten, wird ihre Arbeit vergütet),
- dürfen Zeitungen und Zeitschriften beziehen; Einzelnummern oder Ausschnitte dürfen ihnen vorenthalten werden, wenn dadurch Nachteile für die Untersuchung entstehen würden oder die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet wäre.
Der verhaftete Beschuldigte darf sich mit seinem Rechtsanwalt allein besprechen.
Wenn es zur Aufklärung einer Straftat, die mit mehr als einem Jahr Haft geahndet wird, erforderlich ist, kann die Beschlagnahme von Briefen und anderen Sendungen, die der Beschuldigte abschickt oder bekommt, angeordnet werden.
Personen unter 21 Jahren (Jugendliche und junge Erwachsene) sind grundsätzlich von erwachsenen Häftlingen abzusondern und jedenfalls von solchen Gefangenen zu trennen, von denen ein schädlicher Einfluss zu befürchten ist.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Strafprozessordnung (StPO)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
