Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Haftbedingungen in der Untersuchungshaft
Die wichtigsten Haftbedingungen für Untersuchungshäftlinge lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Untersuchungshäftlinge
- werden nicht gemeinsam mit Untersuchungshäftlingen untergebracht, die an derselben Straftat beteiligt waren,
- sollen nicht mit anderen Untersuchungshäftlingen gemeinsam untergebracht werden, wenn sie nicht oder nur wegen geringfügiger strafbarer Handlungen vorbestraft sind,
- können einzeln untergebracht werden,
- dürfen eigene Kleidung und Unterwäsche tragen,
- dürfen die eigenen Gegenstände nutzen, die ihnen bei der Aufnahme überlassen wurden,
- dürfen über das Hausgeld verfügen,
- dürfen Nahrungs- und Genussmittel nach den Regeln des Strafvollzugs beziehen,
- dürfen sich selbst beschäftigen und sind nicht zur Arbeit verpflichtet (falls sie jedoch unter den für die Strafgefangenen geltenden Bedingungen arbeiten möchten, wird ihre Arbeit vergütet),
- dürfen Zeitungen und Zeitschriften beziehen; Einzelnummern oder Ausschnitte dürfen ihnen vorenthalten werden, wenn dadurch Nachteile für die Untersuchung entstehen würden oder die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet wäre.
Der verhaftete Beschuldigte darf sich mit seinem Rechtsanwalt allein besprechen. Nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen (wenn die Beweisfindung erschwert werden könnte) kann der Staatsanwalt bei einem Gespräch zwischen Beschuldigten und Rechtsanwalt anwesend sein.
Ist der Beschuldigte wegen einer Straftat, die mit mehr als einem Jahr Haft geahndet wird, in Untersuchungshaft oder wurde ein Vorführungsbefehl gegen ihn erlassen, kann der Richter von der Post und anderen Zustelldiensten verlangen, dass dem Gericht (→ BMJ) alle Briefe und Sendungen von weiteren Personen an den Verdächtigen ausgehändigt werden.
Jugendliche Häftlinge zwischen 14 und 18 Jahren und junge Erwachsene bis 21 Jahre sind grundsätzlich von erwachsenen Häftlingen abzusondern und jedenfalls von solchen Gefangenen zu trennen, von denen ein schädlicher Einfluss zu befürchten ist.
Rechtsgrundlagen
- Strafprozessordnung (StPO)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)