Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Kennzeichenwechsel

Hinweis:

Seit 1. Dezember 2023 kann eine digitale Jahresvignette nach Gültigkeitsbeginn einmalig auch ohne Angabe von Gründen umregistriert werden, sofern sich die Zulassungsbesitzerin/ der Zulassungsbesitzer nicht ändert.

Die Digitale Vignette ist nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kennzeichen gebunden. Grundsätzlich kann eine digitale Vignette nach Gültigkeitsbeginn einmalig ohne Angabe von Gründen gegen Aufwandsersatz von 18 Euro auf einen anderes Kfz-Kennzeichen umregistriert werden, sofern sich die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht ändert.

Darüber hinaus ist eine Umregistrierung einer digitalen Jahresvignette nach Gültigkeitsbeginn in folgenden Fällen immer möglich, sofern sich die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht ändert:

  • Wohnsitzwechsel der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers, wenn ihr/ihm aufgrund der dadurch erforderlichen Neuzulassung ihres/seines Kraftfahrzeugs ein neues Kennzeichen zugewiesen wird (z.B. Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Verwaltungsbezirk)
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Diebstahl des Kraftfahrzeugs
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Diebstahl/Verlust des (ursprünglich registrierten) Kfz-Kennzeichens
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Totalschaden
  • Zuweisung eines Wunschkennzeichens
  • neu zugewiesenes Kennzeichen aufgrund von Verzicht auf das Wunschkennzeichen bzw. Erlöschen des Wunschkennzeichens
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge Ablieferung einer nicht mehr gut lesbaren Kennzeichentafel
  • neu zugewiesenes Kfz-Kennzeichen aufgrund der Ausgabe einer Kennzeichentafel für Kraftfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff- Brennstoffzellenantrieb (E-Nummerntafeln mit grüner Schrift)
  • in vergleichbaren Fällen

Es werden von der ASFINAG 18 Euro Aufwandsersatz für die Umregistrierung eingehoben. Der Aufwandsersatz wird jedoch in folgenden Fällen rückerstattet:

  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Diebstahl des Kraftfahrzeugs
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Diebstahl/Verlust des (ursprünglich registrierten) Kfz-Kennzeichens
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge von Totalschaden
  • neu zugewiesenes Kennzeichen infolge Ablieferung einer nicht mehr gut lesbaren Kennzeichentafel
  • neu zugewiesenes Kfz-Kennzeichen aufgrund der Ausgabe einer Kennzeichentafel für Kraftfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff- Brennstoffzellenantrieb (E-Nummerntafeln mit grüner Schrift)

Eine Umregistrierung ist im ASFINAG-Mautshop und bei ASFINAG-Mautstellen, sowie bei ausgewählten Vertriebsstellen, die diese Serviceleistung anbieten, möglich. Die geeigneten Nachweisdokumente für die Umregistrierung sind der ASFINAG vorzulegen bzw. zu übermitteln. Dabei ist zu beachten, dass die Umregistrierung auf das neue Kennzeichen vor der nächsten Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen mit dem neuen Kennzeichen erfolgen muss. Wird die Umregistrierung im ASFINAG-Mautshop beantragt, wird die Umregistrierung vorläufig sofort wirksam. Erst nach positiver Nachweisprüfung durch die ASFINAG wird die Digitale Vignette endgültig auf das neu zugewiesene Kfz-Kennzeichen umregistriert.

Vor Beginn der Gültigkeit der Digitalen Vignette sind Änderungen des Kennzeichens kostenlos möglich.

Für sämtliche Änderungen des Kennzeichens im ASFINAG-Mautshop ist eine Registrierung im ASFINAG-Kundenkonto notwendig.

Achtung:

Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.

Letzte Aktualisierung: 23.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur