Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Pensionsharmonisierung

Am 18. November 2004 wurde das Pensionsharmonisierungsgesetz im Plenum des Nationalrates beschlossen. Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) ist grundsätzlich am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten.

Das Pensionsharmonisierungsgesetz gilt

  • für Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind,
  • für Personen, die erstmals nach dem 31. Dezember 2004 Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung erwerben,
  • teilweise für Personen, die vor dem 1. Jänner 2005 Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung erworben haben und zu diesem Zeitpunkt unter 50 Jahre alt waren.

Im Wesentlichen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Beitragssätze und Beitragsgrundlagen werden schrittweise harmonisiert und gleichzeitig die Leistungen vereinheitlicht
  • Nach 45 Beitragsjahren sollen alle Versicherten im Alter von 65 Jahren eine Pension von 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens erhalten
  • Ermöglichung eines selbstbestimmten Pensionsantritts mit der Schaffung der Korridorpension
  • Einrichtung eines beitragsorientierten persönlichen Pensionskontos mit leistungsorientierter Komponente
  • Partnerschaftlich vereinbarte Splittings bei der Kindererziehung sind möglich
  • Zeiten unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen werden besonders berücksichtigt (Schwerarbeitspension)
Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz