Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Allgemeines zur Zwangsvollstreckung
Wenn für eine Partei die Verpflichtung zu einer Duldung oder zur Erbringung einer Leistung feststeht (z.B. durch Urteil in einem abgeschlossenen Gerichtsverfahren oder im Fall eines gerichtlichen Vergleichs), erhält der Verpflichtete den Auftrag, diese binnen 14 Tagen zu erfüllen.
Im Fall einer Geldforderung muss der Verpflichtete die geschuldete Summe binnen 14 Tagen an die klagende Partei zahlen. Gleiches gilt, wenn ein bedingter Zahlungsbefehl rechtskräftig wird.
Kommt der Verpflichtete dieser Aufforderung – aus welchen Gründen auch immer – nicht nach, kann der Gläubiger mit Hilfe des Gerichts die Zwangsvollstreckung einleiten. Dazu muss vor Gericht ein entsprechender Antrag gestellt werden (Exekutionsantrag).
Bei einer Zwangsvollstreckung besteht keine Anwaltspflicht.
Zur Betreibung der Zwangsvollstreckung stehen dem Gläubiger mehrere Exekutionsmittel zur Verfügung. Welche Variante der Zwangsvollstreckung angewandt wird, entscheidet allein der Gläubiger. Auch können mehrere Exekutionsmittel beantragt werden. Allerdings werden vom Gesetz bestimmte Exekutionsmittel vor der Durchführung anderer bevorzugt (z.B. Gehaltsexekution vor der Fahrnisexekution).
Die österreichische Justiz versteigert Gegenstände, die bei Exekutionen gepfändet wurden, auch online. Nach einer Anmeldung bei "Justiz-Auktionen" kann bei der Online-Versteigerung mitgeboten werden.