Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Beschäftigungsinitiative 50+

Seit 2018 stehen dem Arbeitsmarktservice im Rahmen der "Beschäftigungsinitiative 50+" jährlich 165 Millionen Euro für die Integration älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Gefördert werden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die mindestens 50 Jahre alt und länger als 90 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind. Wenn Arbeitsuchende wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger, arbeitsmarktferne Personen) geringe Beschäftigungschancen haben, können sie schon vor Ablauf der 90-tägigen Vormerkdauer von der "Beschäftigungsinitiative 50+" profitieren.

Im Rahmen der "Beschäftigungsinitiative 50+" werden vor allem arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Beschäftigungsförderung eingesetzt: Die Eingliederungsbeihilfe, die Kombilohnbeihilfe und Soziale Unternehmen (2. Arbeitsmarkt) sollen dabei verstärkt Personen ab 50 den Einstieg bzw. die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern. Aber auch arbeitsplatznahe Qualifizierung ("AQUA", Implacementstiftung) leistet einen wertvollen Beitrag  bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Letzte Aktualisierung: 19.04.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz