Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Rechtsberatung

Zur Überprüfung der rechtlichen Situation ist es notwendig, zunächst alle verfügbaren Unterlagen zusammenzutragen. Nur wer die eigenen Darstellungen in einem Rechtsstreit auch belegen kann, hat Chancen auf Erfolg.

Das individuelle Empfinden von "Recht haben" verleitet oft dazu, schnell gegen Personen, die einem anscheinend Rechte vorenthalten bzw. mit Unrecht begegnen, vorzugehen. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass der Gang vor Gericht mitunter sehr kostspielig werden kann.

Tipp:

Bevor Sie sich für einen gerichtlichen Rechtsstreit entscheiden, sollten Sie daher die Situation vor allem dann von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen, wenn für den in Betracht gezogenen Prozess kein Anwaltszwang besteht. Anhand der vorbereiteten Unterlagen und der Schilderung aus Ihrer Sicht kann die jeweilige Beratungsstelle Chancen und Risiken für ein weiteres Vorgehen abschätzen.

Es gibt Einrichtungen, die kostenlose Rechtsberatung und Rechtsauskünfte anbieten.

Darüber hinaus haben die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern an bestimmten Beratungsstellen als Serviceangebot die "Erste Anwaltliche Auskunft" eingerichtet. In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch wird Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall angeboten. Nähere Informationen darüber, wo diese Beratungsgespräche stattfinden, finden sich auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern der Bundesländer (RAK).

Rechtsanwaltsverzeichnis (ÖRAK)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
Letzte Aktualisierung: 19.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion