Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Streitige Scheidung aus anderen Gründen
Bei einer Scheidungsklage aus anderen Gründen, wie Geisteskrankheit, ansteckende oder ekelerregende Krankheit, ist kein Verschulden der anderen Ehepartnerin/des anderen Ehepartners erforderlich. Die Ehe muss auch in diesem Fall unheilbar zerrüttet sein und die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft darf nicht zu erwarten sein.
Die Ehe darf jedoch nicht wegen eines sittlich nicht gerechtfertigten Scheidungsbegehrens geschieden werden. Ein solches ist dann anzunehmen, wenn die Auflösung der Ehe den erkrankten Ehegatten außergewöhnlich hart treffen würde. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen, wie der Dauer der Ehe, dem Lebensalter der Ehegatten und dem Grund der Erkrankung.