Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Begriffe mit G
Gesetzlicher Vertreter
Minderjährige Kinder, deren Eltern miteinander verheiratet sind, werden durch ihre Eltern gesetzlich vertreten, minderjährige Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, grundsätzlich durch ihre Mutter. Die gesetzliche Vertretungsmacht endet automatisch mit der Volljährigkeit des Kindes.
Jeder Elternteil ist grundsätzlich für sich alleine berechtigt und verpflichtet, das Kind zu vertreten. Die Vertretungshandlung ist auch dann rechtswirksam, wenn der andere Elternteil mit ihr nicht einverstanden ist. In bestimmten Angelegenheiten müssen jedoch beide Elternteile zustimmen, wie z.B. bei einem Eintritt oder Austritt in eine Kirche oder Religionsgemeinschaft.