Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Parallelrechnung

Es werden einander zwei fiktive (für die Rechnung angenommene) Pensionsleistungen gegenübergestellt:

  • Alt-Pension
    Pension nach Altrecht (Rechtslage vor dem 1. Jänner 2005) über die gesamte Erwerbskarriere unter Berücksichtigung der Pensionssicherungsreform 2003 (Verlustdeckel) mit der Annahme, dass das Altrecht bis zum Pensionsbeginn weitergegolten hätte.
  • APG-Pension
    Ermittlung der Leistung nach dem APG (Rechtslage nach dem 1. Jänner 2005) über die gesamte Erwerbskarriere mit der Annahme, dass das Neurecht seit dem Versicherungsbeginn gegolten hätte.

Der Pensionsanspruch ergibt sich aus dem Verhältnis der in den verschiedenen Systemen (vor und nach dem 1. Jänner 2005) erworbenen Zeiten. Hat jemand beispielsweise 15 Jahre vor 2005 und 30 Jahre nach 2005 gearbeitet, erhält diese Person die Summe aus einem Drittel der sogenannten Alt-Pension und zwei Dritteln der sogenannten APG-Pension als Pensionsleistung.

Die Parallelrechnung (als Pensionsberechnung für alle Personen, die am 1. Jänner 2005 unter 50 Jahre alt waren und vor 2005 Versicherungsmonate in der gesetzlichen Pensionsversicherung erworben haben) wurde mit der Einführung des Pensionskontos mit 1. Jänner 2014 abgeschafft.

Letzte Aktualisierung: 05.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz