Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Lenkberechtigung für Quads und ATVs

Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

Je nach Leistung und Geschwindigkeit des Fahrzeuges sind unterschiedliche Lenkberechtigungen notwendig.

  • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst,  berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs (der Klasse L6e) mit einer
    • Masse in fahrbereiten Zustand von maximal 425 kg,
    • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
    • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
    • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
  • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs  
    • mit einer Eigenmasse von maximal 400 kg und
    • einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
  • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
    • aller Quads und ATVs.
    • aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
    • aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde
  • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
    • die als Zugmaschine eingestuft sind und
    • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
Achtung:

Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur