Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Fahrausbildung – Mindestunterrichtsstunden in den einzelnen Klassen
Die Fahrschulausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Unterrichtsstunden werden in Einheiten à 50 Minuten aufgeteilt.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Hinweis:Detaillierte Informationen zur Grundausbildung in der Fahrschule für L17 (B-Führerschein mit 17 Jahren) sowie zur Vor- und Grundschulung in der Fahrschule für "L" (Übungsfahrten) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung besteht aus einem Basisunterricht für alle Klassen von Lenkberechtigungen, der mindestens 20 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst, und einem klassenspezifischen Teil, je nach angestrebter Klasse. Im Falle der Ausdehnung der Lenkberechtigung der Klasse C1 auf die Klasse C oder der Klasse D1 auf D ist keine theoretische Ausbildung zu absolvieren. Die Lehrinhalte der klassenspezifischen Teile werden auf mindestens folgende Unterrichtseinheiten aufgeteilt:
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst Fahrten im Ortsgebiet mit starkem Verkehr (städtisches Gebiet), Fahrten im Schnellverkehr (z.B. Autobahn, Autostraße) sowie Nachtfahrten. Die Mindestdauer der praktischen Ausbildung beträgt:
(Unter-)Klassen | Unterrichtseinheiten (UE) |
A |
|
B |
|
B und BE | Zusätzlich zur Klasse B 4 UE BE |
B und C/C1 | 20 UE, davon 8 B und 12 C/C1 |
B und C/C1 und CE (C1E) | 22 UE, davon 8 B, 10 C und 4 CE/C1E |
B und D/D1 | 20 UE, davon 8 B und 12 D/D1 |
B und C/C1 und D/D1 | 26 UE, davon 8 B, 10 C/C1 und 8 D/D1 |
B und C/C1 und CE (C1E) und D/D1 | 28 UE, davon 8 B, 8 C/C1, 8 D/D1 und 4 CE/C1E |
F | 4 UE |
Die praktische Ausbildung für die Klassen C/C1 und D/D1 darf erst nach Abschluss der Vor- und Grundschulung sowie einer Sonderfahrt (Überlandfahrt) für die Klasse B begonnen werden. Erst nach Beendigung der praktischen Ausbildung für die Klassen C/C1 und D/D1 erfolgt die Abschlussausbildung für die Klasse B (eine Nacht- und eine Autobahnfahrt).