Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Beispiel eines Ausdrucks eines Grundbuchsauszugs

Ein typischer Ausdruck eines Grundbuchsauszugs gestaltet sich wie folgt:

Grundbuch.jpg

Bei der Wiedergabe einer Einlage scheinen die Zeilen, in denen die einzelnen Blätter bezeichnet werden ("Sternchenzeilen") auch dann auf, wenn ein Blatt keine Eintragungen aufweist. Endet die Wiedergabe mit dem B-Blatt, so bedeutet das daher nicht Lastenfreiheit, sondern die Wiedergabe ohne C-Blatt.

Auf eine Beschränkung der Wiedergabe wird im Kopf ("besondere Abschrift") in Verbindung mit der Bezeichnung des Grundbuchsblatts (in der "Sternchenzeile") hingewiesen. Beispiele sind:

  • B-LNR 3
  • B- LNR 3 4
  • B-LNR folgende
  • B-Müller
  • C- LNR 3
  • C zu B-LNR 3 4

In jedem Fall muss der Bereich "Hinweis" mit dem Sicherheitscode vorhanden sein, anhand dessen in der Grundstücksdatenbank nachgeprüft werden kann, ob ein als Grundbuchsauszug bezeichneter Ausdruck tatsächlich aus der Grundstücksdatenbank stammt oder nicht. Ohne diesen Sicherheitscode liegt kein Dokument vor, für das die Richtigkeit garantiert ist.

Der Sicherheitscode wird in der letzten "Sternchenzeile" mittig angeführt und besteht aus

  • Datum,
  • Uhrzeit und
  • Unterscheidungsschlüssel.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz