Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Strafmündigkeit

Die Strafmündigkeit beginnt mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind strafunmündig und können daher nicht wegen einer Straftat verurteilt werden.

Hinweis:

Die Deliktsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Person zivilrechtlich für einen von ihr rechtswidrig verursachten Schaden verantwortlich gemacht zu werden.

Letzte Aktualisierung: 01.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion