Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Aufschub vom Antritt des Grundwehrdienstes
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Taugliche Wehrpflichtige haben Anspruch auf Aufschub vom Antritt des Grundwehrdienstes, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab ihrer Heranziehbarkeit zum Präsenzdienst einberufen worden sind und sie durch eine Unterbrechung einer bereits begonnenen Schul- bzw. Hochschulausbildung oder sonstigen Berufsvorbereitung einen bedeutenden Nachteil erleiden würden.
Taugliche Wehrpflichtige haben auch dann Anspruch auf Aufschub vom Antritt des Grundwehrdienstes, wenn vor der Einberufung zum Grundwehrdienst bereits eine weiterführende Ausbildung begonnen wurde und eine Unterbrechung dieser Ausbildung eine außerordentliche Härte bedeuten würde.
Aufschub kann – falls militärische Interessen nicht entgegenstehen – bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum 15. September des Kalenderjahres, in dem der Wehrpflichtige 28 Jahre alt wird, gewährt werden.
Zuständige Stelle
Die Ergänzungsabteilung (→ BMLV) des jeweiligen Militärkommandos (→ BMLV)
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der schulischen oder beruflichen Ausbildung (z.B. Lehrvertrag, aktuelle Schul- oder Inskriptionsbestätigung)
Zusätzliche Informationen
Mit Erlassung des Bescheides über einen Aufschub des Grundwehrdienstes wird eine bereits rechtswirksame Einberufung unwirksam.
Zum Formular
Grundwehrdienst – Antrag auf Aufschub (→ BMLV)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion