Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Schutzfrist
Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.
Hinweis
Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.
Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion