Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Schenkungsvertrag auf den Todesfall
Einen Mittelweg zwischen der Errichtung eines widerruflichen Testaments und einer Übergabe bereits zu Lebzeiten bildet der sogenannte "Schenkungsvertrag auf den Todesfall".
Der Geschenkgeber verspricht darin für den Fall seines Ablebens die schenkungsweise Übertragung eines bestimmten Vermögensteils an den Geschenknehmer. Ein vertragliches Widerrufsrecht ist jedoch bei dieser Form der Schenkung unzulässig.
Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein. Der Geschenkgeber ist an diese Schenkung jedoch gebunden, er kann diese nicht mehr selbstständig widerrufen (weil es sich um einen zweiseitig verbindlichen Vertrag handelt).
Der Geschenkgegenstand ist Teil der Verlassenschaft und ist daher in die Vermögenserklärung oder in das Inventar der Verlassenschaft auf der Aktiv- und Passivseite aufzunehmen.
Achtung
Ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall muss, damit er gültig ist, in Form eines Notariatsakts abgeschlossen werden.
Rechtsgrundlagen
§ 603 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer