Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Erweiterte Gefahrenerforschung
Sicherheitsbehörden können, unter bestimmten, im Gesetz klar geregelten Voraussetzungen, Einzelpersonen oder Gruppierungen im Rahmen der erweiterten Gefahrenerforschung beobachten.
Die Beobachtung einer Gruppierung ist zulässig, wenn
- im Hinblick auf deren bestehende Strukturen und auf die gegenwärtigen Entwicklungen in deren Umfeld damit zu rechnen ist, dass es
- zu mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität,
- insbesondere zu ideologisch oder religiös motivierter Gewalt kommt.
Die Beobachtung einer Einzelperson, auch Observation genannt, durch die Sicherheitsbehörden ist zulässig, wenn
- ein begründeter Gefahrenverdacht für einen verfassungsgefährdenden Angriff durch diese Person besteht.
Ein verfassungsgefährdender Angriff ist eine gerichtlich strafbare Handlung, die etwa mit
- Extremismus
- Terrorismus
- Proliferation (z.B. unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen)
- nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder Spionage
in Verbindung steht.
Je nach Delikt ist zusätzlich noch
- ein bestimmtes Motiv für einen verfassungsgefährdenden Angriff (z.B. Weltanschauung oder Religion) oder
- ein bestimmtes Ziel des Angriffes (verfassungsmäßige Einrichtungen oder kritische Infrastrukturen)
erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Polizeiliches Staatsschutzgesetz (PStSG)