Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Kurzparkzonen
Für das Abstellen und Parken von mehrspurigen Fahrzeugen in Kurzparkzonen können Gebühren (z.B. in Form von Parkscheinen) eingehoben werden. Diese sind allerdings nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, sondern beruhen auf landesrechtlichen Regelungen.
Kurzparkzonen können für bestimmte Straßen, Straßenteile oder für ein bestimmtes Gebiet ("flächendeckende Kurzparkzone") verordnet werden. Sie sind durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet und können, müssen aber nicht, zusätzlich durch blaue Bodenmarkierungen hervorgehoben sein. Die Aufstellung der entsprechenden Verkehrsschilder alleine genügt. Gilt die Kurzparkzone für ein ganzes Gebiet, kann zusätzlich bei jeder Einfahrtstraße eine blaue Quermarkierung mit der Aufschrift "Zone" angebracht sein.
Inhaberinnen/Inhaber eines Parkausweises gemäß § 29b StVO dürfen mit selbstgelenkten oder von ihnen als Mitfahrerinnen/Mitfahrer benutzten Fahrzeugen in einer Kurzparkzone unbeschränkt und in den meisten Bundesländern auch kostenlos parken.
Rechtsgrundlagen
§§ 25, 29b Straßenverkehrsordnung (StVO)
