Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Begriffe mit V
Volksbegehren
Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria erforderlich) unterschrieben werden. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens.
Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge von Bürgerinnen/Bürgern. Diese können dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten. Volksbegehren sind rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein Volksbegehren umgesetzt werden soll.
Für den Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren (Einleitungsantrag) sind mindestens 8.969 Unterstützungserklärungen erforderlich. Davon sind die erforderlichen Unterschriften zu unterscheiden: Volksbegehren müssen von mindestens 100.000 Stimmberechtigten unterschrieben werden, damit sie im Nationalrat behandelt werden. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.
Ausführliche Informationen zum Thema "Volksbegehren" finden sich auf oesterreich.gv.at.