Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Allgemeine Informationen zu Religionen in Österreich

Österreich hat als multikultureller Staat auch eine lange Tradition als Heimat von Personen verschiedenster Religionsgemeinschaften. Der Gedanke der Gleichberechtigung der Konfessionen setzte sich im Laufe der Zeit immer mehr durch, insbesondere ausgehend von den Toleranzpatenten Kaiser Josephs II. 1781/1782. Heute sind den Anhängern von Religionsgemeinschaften und den Gemeinschaften selbst in Österreich verschiedene Grundrechte in Bezug auf die Religionsausübung verfassungsgesetzlich garantiert.

Was den Status von Religionsgemeinschaften und damit einhergehend deren Rechtsstellung betrifft, gibt es in Österreich zwei Formen: gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften und staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften. Die Bekenntnisgemeinschaften besitzen Rechtspersönlichkeit, sind jedoch keine Körperschaften öffentlichen Rechts. Die gesetzliche Anerkennung durch den Staat hingegen räumt einer Religionsgemeinschaft die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ein, was mit der Wahrnehmung von Aufgaben des öffentlichen Interesses einhergeht (z.B. Recht zur Erteilung von Religionsunterricht in allen öffentlichen Schulen bzw. Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht).

Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion