Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Arten der Adoption

Hinweis

Welche Form der Adoption für ein bestimmtes Kind gewählt wird, ist die Entscheidung der leiblichen Mutter. Auch Adoptivbewerberinnen/Adoptivbewerber können entscheiden, in welcher Form sie ein Kind adoptieren möchten.

Inkognitoadoption

Die Wünsche der leiblichen Eltern werden bei der Auswahl der Adoptiveltern mitberücksichtigt und sie erfahren einige Daten von diesen (z.B. Alter, Beruf, Dauer der Ehe, Anzahl der Kinder). Sie erhalten jedoch weder die Adresse noch den Namen der Adoptiveltern.

Offene Adoption

Die leiblichen Eltern erfahren, wo sich ihr Kind befindet und haben die Möglichkeit, Kontakt zu den Adoptiveltern und/oder dem Kind aufzubauen.

Halb offene Adoption

Die leiblichen Eltern wissen nicht, wo sich ihr Kind befindet, können jedoch über die Jugendabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat und in Wien das Amt für Jugend und Familie zu den Adoptiveltern Kontakt aufbauen und sich auf "neutralem Gebiet" treffen. Auch Briefe oder Fotos können ausgetauscht werden.

Achtung

Derartige Vereinbarungen zwischen der freigebenden Mutter und den Adoptiveltern können jedoch nicht eingeklagt werden.

Weiterführende Links

→ Verein Eltern für Kinder

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion