Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Kennzeichentafeln

Allgemeine Informationen

Laut Kraftfahrgesetz muss die vorgesehene Kennzeichentafel mit dem für das Fahrzeug zugewiesenen Kennzeichen wie folgt am Fahrzeug angebracht sein:

  • An dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit geschlossenem kabinenartigem Aufbau und an Kraftwagen vorne und hinten
  • An Motorfahrrädern, Motorrädern, Motorrädern mit Beiwagen, dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne Aufbau, vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, Zugmaschinen, Transportkarren, Motorkarren und an Anhängern hinten
Achtung:

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit in Österreich zugelassenem Kfz.

Betroffene

Jedes Unternehmen, das zugelassene Fahrzeuge verwendet 

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Kennzeichentafeln werden im Rahmen der Zulassung von den Zulassungsstellen (→ VVO) ausgegeben.

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten. 

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

Die Kosten fallen im Rahmen der Zulassung an.
Die Kosten der Kennzeichentafel bzw. der Kennzeichentafeln betragen:

  • Pkw und Lkw: 23 Euro
  • Motorrad: 13 Euro
  • Motorfahrrad: 8,50 Euro
  • Anhänger: 11,50 Euro
  • Zugmaschine: 11,50 Euro

Zusätzliche Informationen

Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafeln muss bei der Polizei unverzüglich (bis spätestens eine Woche danach) eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Verlust oder Diebstahl im Ausland erfolgt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zulassungsstelle neue Kennzeichentafeln ausstellen.

In der Zwischenzeit kann eine behelfsmäßige ("selbstgebastelte") Ersatztafel verwendet werden. Diese gilt gemeinsam mit der Anzeige maximal eine Woche lang als Kennzeichenersatz.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur