Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Ruhen eines Anspruchs

Ruht ein Anspruch auf eine Leistung ( z.B. Pension), bedeutet das, dass die Leistung vorübergehend nicht ausbezahlt wird, obwohl der Anspruch dem Grunde nach bestehen bleibt. Fällt der Grund des Ruhens weg, lebt der Anspruch von selbst wieder auf. Die Leistung steht ab jenem Tag wieder zu, an dem der Ruhensgrund ( z.B. Bezug von Krankengeld) wegfällt.

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion