Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Durchführung eines Tatausgleichs
Beim Tatausgleich werden durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Sozialarbeiter als Konfliktregler eingesetzt. In Gesprächen können wichtige Themen unter den Beteiligten (Täter und Opfer) geklärt werden und Ausgleichsvereinbarungen mit den Opfern getroffen werden. Meist geht es dabei um Schadenswiedergutmachung und um die Bereitschaft des Beschuldigten seine Verhaltensweisen, die zur Tat geführt haben, künftig zu unterlassen.
Da solche Ausgleichsvereinbarungen weitreichende rechtliche Folgen haben können, empfiehlt es sich, vor deren Abschluss einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Eine wichtige Rolle im Tatausgleich stellt das Opfer der Tat dar. Das Opfer muss bereit sein, am Tatausgleich teilzunehmen. Das Zustandekommen des Tatausgleichs hängt in der Regel von der Zustimmung des Opfers ab. Die Staatsanwaltschaft wird vom Konfliktregler über die Ausgleichsvereinbarungen und die Ergebnisse informiert.
Bei Personen bis 21 Jahren braucht es keine Zustimmung des Opfers.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- § 204 Strafprozessordnung (StPO)
- § 8 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
