Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Widerruf der bedingten Strafnachsicht und der bedingten Entlassung
Wird ein Straftäter wegen einer während der Probezeit begangenen weiteren strafbaren Handlung verurteilt, kann das Gericht gleichzeitig auch die bedingte Strafnachsicht oder die bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe widerruft. Der Verurteilte muss dann neben der neuen Strafe auch den bedingt nachgesehenen Rest der ersten Verurteilung verbüßen.
Zum Widerruf der bedingten Strafnachsicht kann es auch kommen, wenn der Straftäter trotz förmlicher Mahnung eine Weisung mutwillig nicht befolgt oder sich dem Einfluss des Bewährungshelfers entzieht.
Bezüglich vorbeugender Maßnahmen kann eine bedingte Nachsicht oder bedingte Entlassung widerrufen werden, wenn die Gefährlichkeit, gegen die sich die vorbeugende Maßnahme richtet, noch besteht.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Strafgesetzbuch (StGB)
