Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Verlassenschaftsverfahren

Das zuständige Standesamt verständigt bei einem Todesfall das Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht (→ BMJ)), in dessen Sprengel die Verstorbene/der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte.

Das Gericht leitet daraufhin ein Verlassenschaftsverfahren ein. Die Notarin/der Notar, die/der je nach Wohnort und Sterbetag zuständig ist, lädt als "Gerichtskommissärin"/ "Gerichtskommissär" die Hinterbliebenen zur sogenannten "Todesfallsaufnahme".

Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Dieser ist bei Behörden- oder Bankwegen mit Rechtskraftstempel vorzulegen.

Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at im Kapitel "Erben und Vererben".

Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer