Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen

Allgemeine Informationen

Für Fahrzeuge, an denen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind (z.B. für Menschen mit Behinderung), müssen Sie eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Zuständige Stelle

Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet

Verfahrensablauf

Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Einzelgenehmigung im konkreten Fall möglich ist.

Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
    • das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Bestätigung der Fachwerkstätte über die Art des Umbaus
  • Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Kosten

Einzelgenehmigung: rund 150 Euro

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 28.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur