Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Instanzenzug

Entscheidungen der ordentlichen Gerichte können in der Regel durch die gesetzlich festgelegte nächsthöhere Instanz überprüft werden. Diesen Weg zum jeweils nächsthöheren Gericht nennt man Instanzenzug, er wird durch die Ergreifung von Rechtsmitteln durchlaufen.

Gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden kann in der Regel Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Instanzenzug von einer Verwaltungsbehörde an eine andere kann nur in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde bestehen (z.B. im Baurecht); in diesem Fall kann gegen den Bescheid eines Organs der Gemeinde Berufung an ein übergeordnetes Gemeindeorgan (z.B. an den Gemeinderat) erhoben werden.

Instanzenzüge

Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion