Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Gründe für die Ablehnung des Namensänderungswunsches

Allgemeine Informationen

Eine Namensänderung kann aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden:

  • Die Änderung des Familiennamens würde die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen.
  • Der beantragte Vor- oder Familienname ist lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich.
  • Der beantragte Familienname ist aus mehreren Namen zusammengesetzt (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen).
  • Die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens würde dazu führen, dass eine Verwechslungsfähigkeit mit einer anderen Person eintritt.
  • Die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens ist dem Wohl einer hievon betroffenen nicht eigenberechtigten Person abträglich.
  • Der beantragte Vorname ist nicht gebräuchlich oder entspricht als erster Vorname nicht dem Geschlecht der Antragstellerin/des Antragstellers.
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller beantragt die Änderung eines Familien- oder Vornamens, den sie/er durch eine Namensänderung aufgrund eines von ihr/ihm selbst gestellten Antrags innerhalb der letzten zehn Jahre erhalten hat (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen).

Zuständige Stelle

Für weitere Informationen wenden sie sich an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden oder die verfahrensführende Behörde.

Rechtsgrundlagen

Namensänderungsgesetz (NÄG)

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres