Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Spikereifen
- Allgemeines
- Verwendung von Spikereifen
- Tempolimits für Kfz mit Spikereifen
- Spikebestimmungen in Europa
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Allgemeines
Das Fahren mit Spikereifen ist nur in den Sommermonaten Juni, Juli, August und September verboten.
Am Heck des Fahrzeugs muss ein genormter Spikeaufkleber gut sichtbar angebracht werden. Den Aufkleber erhalten Sie bei den Autofahrerclubs (ÖAMTC, ARBÖ).
Verwendung von Spikereifen
Spikes dürfen nur bei Kraftwagen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg verwendet werden. Ist das ziehende Kraftfahrzeug mit Spikereifen ausgerüstet, so benötigt auch der gezogene Anhänger bis zu einer Achshöchstlast von 1.800 kg Spikereifen.
Spikereifen müssen auf allen Rädern, die Kräfte auf die Fahrbahn übertragen, verwendet werden. Zu beachten ist, dass die Stahlstifte der Reifen nicht mehr als 2,0 mm über die Lauffläche ragen und fest im Reifen sitzen, da ansonsten die Gefahr der Beschädigung der Fahrbahn und anderer Fahrzeuge zu groß ist.
Motorräder dürfen nicht mit Spikereifen ausgerüstet werden.
Tempolimits für Kfz mit Spikereifen
Für Kraftfahrzeuge mit Spikebereifung gelten eigene Tempolimits. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 100 km/h, auf Freilandstraßen 80 km/h.
Spikebestimmungen in Europa
Nicht in allen Ländern Europas ist die Verwendung von Spikereifen erlaubt.
Weiterführende Links
- Länder-Info Vergleich Verkehrsbestimmungen (→ ÖAMTC)
- Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (→ ÖAMTC)
- Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (→ ARBÖ)
Rechtsgrundlagen
§§ 4, 58 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)