Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Recht auf Trennung

Wird das Zusammenleben mit der Ehepartnerin/dem Ehepartner oder der eingetragenen Partnerin/dem eingetragenen Partner unzumutbar – was z.B. bei Gewalt und Misshandlungen, ständigen Beschimpfungen und Drohungen der Fall ist – hat jede/jeder das Recht, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen, ohne dass "böswilliges Verlassen" als Eheverfehlung oder Trennungsgrund gewertet wird. Dieses begründete Verlassen kann also nicht als Scheidungs- oder Auflösungsgrund verwendet werden. Beim Verlassen der Wohnung dürfen die Kinder mitgenommen werden.

Es ist empfehlenswert, sich beim zuständigen Bezirksgericht bestätigen zu lassen, dass der Auszug gerechtfertigt war..

Weiterführende Links

Gerichtssuche (→ BMJ) 

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz