Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag, der (wie alle Steuerabsetzbeträge) die Einkommensteuer kürzt. Durch den Verkehrsabsetzbetrag werden die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgegolten. Er wird automatisch von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt.

Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 496 Euro pro Jahr (im Jahr 2026; im Jahr 2025: 487 Euro pro Jahr).

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

Besteht auch ein Anspruch auf ein Pendlerpauschale und übersteigt das Einkommen nicht 15.069 Euro (im Jahr 2026; im Jahr 2025: 14.812 Euro) im Kalenderjahr, erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag auf 853 Euro (im Jahr 2026; im Jahr 2025: 838 Euro). Bei Einkommen zwischen 15.069 und 16.056 Euro (im Jahr 2026; im Jahr 2025: 14.812 und 15.782 Euro) pro Jahr vermindert sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig einschleifend auf 496 Euro (im Jahr 2026; im Jahr 2025: 487 Euro).

Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

Ab der Veranlagung 2026 erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um 804 Euro (790 Euro im Jahr 2025) (Zuschlag), wenn das Einkommen der/des Steuerpflichtigen 19.761 Euro (im Jahr 2025: 19.424 Euro) im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Zuschlag vermindert sich zwischen Einkommen von 19.761 und 30.259 Euro (im Jahr 2025: 19.424 und 29.743 Euro) gleichmäßig einschleifend auf null. Der Zuschlag zum Verkehrabsetzbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.

Letzte Aktualisierung: 25.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion