Standesamt Ybbsitz
Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment
Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.
Trautermine & Reservierung:
Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.
Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer
Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für
standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen
Platz.
FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal
FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß
Standesbeamtinnen
Kindesunterhalt für Kinder minderjähriger Eltern
Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt gegenüber beiden Elternteilen, unabhängig davon, ob diese volljährig oder minderjährig sind. Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem das Kind betreut wird, leistet dadurch seinen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Geldunterhalt zu leisten.
Soweit Eltern aufgrund ihrer Lebensverhältnisse zur Unterhaltsleistung nicht imstande sind, haben die Großeltern nach den für die Eltern geltenden Grundsätzen den Unterhalt des Kindes zu bestreiten. Die Unterhaltspflicht der Großeltern greift somit bereits dann, wenn nur ein Elternteil - etwa der geldunterhaltspflichtige Elternteil - nicht leistungsfähig ist..
Zusätzlich ist der Vater gesetzlich verpflichtet, der Mutter die Kosten der Entbindung sowie ihren Unterhalt für die ersten acht Wochen nach der Geburt zu ersetzen.
