Standesamt Ybbsitz

Heiraten in unserer Gemeinde – ein besonderer Moment

Der Entschluss zu heiraten ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen – und wir freuen uns, wenn Sie diesen besonderen Moment in unserer Gemeinde begehen.
Unser Standesamt steht Ihnen mit Herz und Kompetenz zur Seite, wenn es um Ihre Eheschließung / eingetragene Partnerschaft geht.

Trautermine & Reservierung:

Damit Sie Ihren Wunschtermin sichern können, empfehlen wir eine frühzeitige Reservierung.
Gerne informieren wir Sie über verfügbare Termine und beantworten Ihre Fragen.

Trauungsorte:
Rathaus Ybbsitz - Großes Sitzungszimmer

Der große Sitzungssaal, wo sonst der Gemeinderat tagt, ist auch für standesamtliche Trauungen zu buchen.
Dort finden 25 bis 30 Personen Platz.

FeRRUM Ybbsitz - Großer Festsaal


FeRRUM Ybbsitz - Dachgeschoß

Standesbeamtinnen

Adressänderung: Grundbuch

Allgemeine Informationen

Für eine Adressänderung ist von der Eigentümerin/dem Eigentümer einer Liegenschaft ein schriftlicher Antrag an das Grundbuchsgericht zu stellen. Dieser Antrag muss die genaue Angabe der Liegenschaft, bei der die Adressänderung durchgeführt werden soll, enthalten sein.

Für die Antragstellung kann eine Notarin/ein Notar (→ ÖGK) oder eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt (→ ÖRAK) beauftragt werden.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.

Erforderliche Unterlagen

Hinweis

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden. Eventuell werden zusätzliche Unterlagen (z.B. Bestätigung der Abmeldung) benötigt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Bezirksgericht (→ BMJ).

Kosten

58 Euro Eingabengebühr, wenn die Eingabe mit Urkunden im Elektronischen Rechtsverkehr (→ BMJ) erfolgt. Ansonsten erhöht sich die Eingabengebühr um 23 Euro.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer